MedCanG-Novelle 2026: Aktueller Stand zu Cannabis-Rezept, Telemedizin & Apotheken
Sachliche Einordnung zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und zum Gesetzentwurf BT-Drs. 21/3061: Was heute gilt, was geplant ist und welche Wege für Patient:innen offenstehen.
Aktueller Rechtsstand (Stand: 23. Oktober 2026) — Gibt es ein „Cannabis Online-Rezept Verbot"?
Nein. Die geplante Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) ist aktuell noch nicht im Bundestag verabschiedet und noch nicht in Kraft getreten. Damit gilt weiterhin das bestehende MedCanG: Sowohl die telemedizinische Erstverordnung nach individueller ärztlicher Prüfung als auch der Apotheken-Versand von medizinischen Cannabisblüten sind derzeit rechtlich zulässig.
Der Gesetzentwurf befindet sich nach den Beratungen im Gesundheitsausschuss weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Dieses Dossier wird laufend aktualisiert, sobald ein Beschluss oder ein Inkrafttretensdatum feststeht.
Was sieht der Entwurf der MedCanG-Novelle (BT-Drs. 21/3061) konkret vor?
Der vorliegende Regierungsentwurf plant im Wesentlichen drei Änderungen für die Versorgung mit medizinischen Cannabisblüten: Erstens soll eine Erstverordnung von Cannabisblüten künftig einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraussetzen. Zweitens soll bei Folgeverordnungen mindestens einmal innerhalb von vier Quartalen ein persönlicher Kontakt in derselben Praxis oder Einrichtung stattfinden.
Drittens sieht der Entwurf vor, den Postversand von Cannabisblüten durch Apotheken einzuschränken. Ausdrücklich erhalten bleiben sollen hingegen die persönliche Abholung in der Vor-Ort-Apotheke, die Zustellung durch den apothekeneigenen Botendienst (Kurier) sowie die Versorgung mit standardisierten Cannabisextrakten.
Was bedeutet das praktisch für Patientinnen und Patienten?
Solange die Gesetzesänderung nicht beschlossen und verkündet ist, ändert sich für laufende oder neue Rezeptanfragen nichts. Wer sich schon heute zukunftssicher aufstellen möchte, findet bei MedicGreen alle dafür wichtigen Versorgungswege an einem Ort: über 250 Partnerapotheken mit lokaler Abholung und Kurierdienst in den großen deutschen Städten, zubuchbare ärztliche Videosprechstunden mit festem Termin sowie ein breites Sortiment an medizinischen Cannabisextrakten.
Häufige Fragen zum Cannabis-Rezept
Ist das Cannabis-Rezept online 2026 verboten?
Nein. Stand Oktober 2026 ist die MedCanG-Novelle (BT-Drs. 21/3061) noch nicht verabschiedet. Telemedizinische Verordnungen nach ärztlicher Einzelfallprüfung und der Versand durch zertifizierte Apotheken sind weiterhin legal.
Bleiben Abholung und Apotheken-Kurier auch nach einer möglichen Gesetzesänderung erlaubt?
Ja. Selbst im Entwurf der MedCanG-Novelle bleiben die Abholung in der Apotheke vor Ort sowie die Lieferung durch den apothekeneigenen Botendienst (Kurier) ausdrücklich zulässig.
Gelten die geplanten Einschränkungen auch für Cannabisextrakte?
Die im Entwurf diskutierten Verschärfungen beim Versand richten sich primär auf getrocknete Cannabisblüten. Standardisierte medizinische Cannabisextrakte zur oralen Anwendung sind im Katalog weiterhin regulär verfügbar.