Medizinisches Cannabis in Deutschland: Was ist legal – was nicht?

Medizinisches Cannabis in Deutschland

Ein umfassender Überblick für Patient:innen und Angehörige

In den letzten Jahren hat sich die gesetzliche Lage rund um Cannabis in Deutschland deutlich verändert. Während medizinisches Cannabis bereits seit 2017 unter bestimmten Bedingungen verschrieben werden darf, trat zum 1. April 2024 zusätzlich das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft, das Erwachsenen in Deutschland den privaten Besitz von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.

Diese gesetzliche Neuregelung hat jedoch zu vielen Missverständnissen geführt – insbesondere in Bezug auf die medizinische Nutzung von Cannabis. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, was beim Thema medizinisches Cannabis in Deutschland erlaubt ist, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und welche Grenzen Patient:innen kennen sollten, um sich rechtssicher zu verhalten.

⚖️ Die gesetzliche Grundlage: Was regelt das SGB V?

Die Möglichkeit, medizinisches Cannabis als Therapieoption zu erhalten, basiert auf dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), konkret auf § 31 Absatz 6. Dort ist geregelt, dass Patient:innen unter ganz bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Versorgung mit medizinischem Cannabis haben können.

Diese Voraussetzungen sind im Gesetz klar definiert:

  • Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen, die nach ärztlicher Einschätzung eine Behandlung mit Cannabis medizinisch rechtfertigt. Hierzu zählen zum Beispiel chronische Schmerzen, neurologische Erkrankungen, Spastiken oder bestimmte psychische Störungen – eine abschließende Liste existiert jedoch nicht, da der individuelle Einzelfall zählt.
  • Es darf keine andere anerkannte Therapiealternative zur Verfügung stehen, deren Wirkung als gleichwertig anzusehen ist. Nur wenn andere Behandlungsmethoden ausgeschöpft oder als nicht geeignet bewertet wurden, darf Cannabis in Betracht gezogen werden.
  • Die Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwere Symptome muss gegeben sein. Diese Einschätzung liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin oder des Arztes, der dies entsprechend dokumentieren und medizinisch begründen muss.

Die Krankenkasse kann bei gesetzlich Versicherten eine Genehmigungspflicht vorschalten, die vor Beginn der Therapie eingeholt werden muss. Diese Genehmigung darf jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden.

💊 Welche Cannabis-Produkte sind für die medizinische Verwendung zugelassen?

In Deutschland dürfen nur solche Cannabis-Produkte medizinisch verwendet werden, die den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen und unter pharmazeutischer Aufsicht hergestellt, geprüft und abgegeben werden. Dazu zählen:

  • Getrocknete Cannabisblüten in pharmazeutischer Qualität, die in Apotheken abgegeben und individuell dosiert werden. Die Herkunft kann dabei aus Deutschland oder aus dem Ausland stammen, solange die Qualität den deutschen Anforderungen genügt.
  • Cannabisextrakte, die entweder zur oralen Einnahme oder zur Inhalation mit einem Verdampfer vorgesehen sind. Diese werden meist in standardisierter Form angeboten und ermöglichen eine genauere Dosierung als lose Blüten.
  • Fertigarzneimittel mit Cannabinoiden, wie z. B. Sativex® (ein Mundspray mit THC und CBD) oder Dronabinol, das synthetisch hergestelltes THC enthält und als Rezeptur in der Apotheke verarbeitet wird.

Nicht erlaubt – und auch nicht verkehrsfähig – sind Produkte aus nicht-zertifizierten Quellen, Eigenimporte, oder „Cannabisprodukte“ aus dem Freizeitbereich, selbst wenn sie äußerlich ähnlich wirken. Der medizinische Einsatz erfordert grundsätzlich eine ärztliche Verordnung und eine Abgabe über die Apotheke.

👩‍⚕️ Wer darf medizinisches Cannabis verschreiben?

Die Verordnung von medizinischem Cannabis ist in Deutschland jedem/r approbierten Ärztin oder Arzt gestattet – unabhängig davon, ob es sich um einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt handelt. Eine Zusatzqualifikation oder besondere Genehmigung ist nicht notwendig. Wichtig ist lediglich, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sich mit der Materie auskennt und bereit ist, eine ausführliche Anamnese sowie eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung vorzunehmen.

Für gesetzlich versicherte Patient:innen gilt: Vor der ersten Verordnung muss in der Regel eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei Privatversicherten ist diese Hürde häufig nicht vorhanden, da hier eine Direktabrechnung mit der privaten Krankenkasse möglich ist.

🔄 Konsumcannabis vs. medizinisches Cannabis – Wo liegen die Unterschiede?

Seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) im April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland bis zu 25 Gramm Cannabis im privaten Bereich besitzen, sofern der Besitz nicht zu kommerziellen oder medizinischen Zwecken erfolgt. Zudem wurde der Anbau für den Eigenbedarf unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa innerhalb von Cannabis-Clubs.

Diese Regelungen gelten jedoch nicht für medizinisches Cannabis. Medizinisches Cannabis ist weiterhin ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und unterliegt damit völlig anderen Vorschriften – insbesondere im Hinblick auf Qualität, Herkunft, Lagerung und Abgabe. Der Besitz medizinischen Cannabis ist nur mit gültigem Rezept und entsprechendem Nachweis erlaubt.

⚠️ Achtung: Der Besitz von Cannabis ohne Rezept ist im medizinischen Kontext weiterhin nicht erlaubt, selbst wenn es sich um dieselbe Sorte handelt, die auch medizinisch verwendet wird. Hier gelten andere Gesetze und Risiken.


🚫 Was ist weiterhin verboten – trotz Legalisierung im Freizeitbereich?

Auch wenn der private Besitz kleiner Mengen Cannabis nun gesetzlich erlaubt ist, bleiben viele Punkte rund um den medizinischen Umgang gesetzlich reguliert oder sogar untersagt. Folgende Handlungen sind nach wie vor verboten oder stark eingeschränkt:

  • 🔴 Besitz medizinischen Cannabis ohne Rezept – auch wenn man Patient:in ist, muss jederzeit ein gültiger Nachweis (Rezept oder Bescheinigung) mitgeführt werden.
  • 🔴 Eigenanbau zu medizinischen Zwecken ist weiterhin nicht erlaubt, da medizinisches Cannabis nur unter pharmazeutischen Bedingungen erzeugt werden darf.
  • 🔴 Werbung oder öffentliche Empfehlungen zu bestimmten medizinischen Cannabisprodukten sind nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt. Auch Plattformen und Apotheken dürfen keine Heilaussagen tätigen.
  • 🔴 Autofahren unter Einfluss von Cannabis ist nur dann erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und die Fahreignung ärztlich bestätigt wurde. Bei Fahreignungszweifeln kann ein Führerscheinentzug drohen – selbst mit Rezept.

🧠 Fazit: Aufklärung statt Unsicherheit

Die gesetzlichen Grundlagen für medizinisches Cannabis in Deutschland sind differenziert und teils komplex. Gerade durch die neue Gesetzeslage im Freizeitbereich kommt es leicht zu Missverständnissen. Wichtig ist: Medizinisches Cannabis unterliegt weiterhin strengeren Regeln als Konsumcannabis. Wer eine Therapie mit Cannabis plant oder bereits nutzt, sollte sich gründlich informieren, mit Ärzt:innen sprechen und sich stets rechtlich absichern.

Plattformen wie MedicGreen bieten hier Orientierung und helfen dabei, Patient:innen mit behandelnden Ärzt:innen zu vernetzen – rechtssicher, anonym und strukturiert, ohne gegen geltendes Werbe- oder Arzneimittelrecht zu verstoßen.

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