MedicGreen informiert: Was Sie über die rechtlichen Grundlagen von medizinischem Cannabis wissen müssen
Medizinisches Cannabis – Gesetzliche Grundlage
Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschreibungsfähig. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 31 Abs. 6 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Demnach dürfen zugelassene Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis auf Privat- oder Kassenrezept verschreiben – vorausgesetzt, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und herkömmliche Therapien waren nicht ausreichend wirksam.
Verschreibung durch unsere Partnerärzt:innen
Über MedicGreen können Patient:innen schnell und sicher mit zertifizierten Ärzt:innen in Kontakt treten, die über die nötige Erfahrung im Umgang mit medizinischem Cannabis verfügen. Nach einem ausführlichen telemedizinischen Beratungsgespräch kann – bei medizinischer Indikation – ein Privatrezept ausgestellt werden. Dieses Rezept wird direkt an eine unserer zugelassenen Partnerapotheken übermittelt.
Partnerapotheken und Abgabe
MedicGreen arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Partnerapotheken in Deutschland zusammen, die auf die Abgabe von medizinischem Cannabis spezialisiert sind. Durch diese Kooperation stellen wir sicher, dass Patient:innen ihre Medikation schnell, diskret und nach höchsten Qualitätsstandards erhalten. Die Abgabe erfolgt selbstverständlich ausschließlich auf Rezept und unter Einhaltung aller arzneimittelrechtlichen Vorschriften.
Telemedizin und Datenschutz
Unsere Plattform nutzt die Vorteile der Telemedizin, um Patient:innen den Zugang zu medizinischem Cannabis zu erleichtern – unabhängig vom Wohnort. Die ärztlichen Beratungsgespräche finden datenschutzkonform über eine zertifizierte, verschlüsselte Videoverbindung statt. Alle sensiblen Informationen werden gemäß DSGVO behandelt und sicher gespeichert.
Hinweise zur Eigenverantwortung
Die Entscheidung über eine Behandlung mit medizinischem Cannabis liegt immer bei der behandelnden Ärztin bzw. dem Arzt. MedicGreen übernimmt keine medizinische oder rechtliche Verantwortung für die Verordnung oder Einnahme von Medikamenten. Patient:innen werden ausdrücklich dazu aufgefordert, sich umfassend aufklären zu lassen und nur ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen.