Cannabis Ratgeber
Welche Erkrankungen können mit medizinischem Cannabis behandelt werden?
Seit der Gesetzesänderung im März 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben. Damit wurde eine neue Möglichkeit geschaffen, Patientinnen und Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen zu helfen – insbesondere dann, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirksam sind oder starke Nebenwirkungen verursachen.
Die Verschreibung erfolgt unter strengen gesetzlichen Vorgaben (§31 Abs. 6 SGB V). Cannabis ist weiterhin ein Betäubungsmittel und darf nur auf einem speziellen BtM-Rezept abgegeben werden. Dennoch kann die Therapie für viele Menschen eine wertvolle Ergänzung zur Schulmedizin darstellen.
Wann darf medizinisches Cannabis eingesetzt werden?
Ärztinnen und Ärzte dürfen Cannabis verordnen, wenn
- eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt,
- keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie verfügbar ist oder
- bestehende Behandlungen unzureichend wirken bzw. erhebliche Nebenwirkungen verursachen.
Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen muss in der Regel vor Beginn der Therapie beantragt und genehmigt werden. Privatversicherte können die Kosten oft direkt abrechnen.
Häufige Anwendungsgebiete von medizinischem Cannabis
1. Chronische Schmerzen
Chronische Schmerzen sind der häufigste Grund für eine Cannabis-Verordnung. Besonders hilfreich kann Cannabis bei neuropathischen Schmerzen (z. B. durch Nervenschäden oder Polyneuropathie) sowie bei Tumorschmerzen oder Schmerzen durch Multiple Sklerose sein. Cannabinoide wirken über das Endocannabinoid-System und können das Schmerzempfinden regulieren sowie die Dosis klassischer Schmerzmittel reduzieren.
2. Multiple Sklerose (MS)
Bei MS leiden viele Betroffene unter schmerzhaften Muskelspastiken. Cannabis kann diese deutlich lindern. Das Fertigarzneimittel Sativex® – ein Mundspray mit THC und CBD – ist in Deutschland für MS-Spastiken zugelassen. Studien zeigen eine Verbesserung der Beweglichkeit und Lebensqualität.
3. Appetitlosigkeit und Übelkeit
Bei Krebspatienten unter Chemotherapie oder Menschen mit HIV/AIDS kann Cannabis den Appetit anregen, Übelkeit verringern und so zur Gewichtsstabilisierung beitragen. Diese Wirkung ist seit Jahrzehnten bekannt und wird besonders in der Palliativmedizin geschätzt.
4. Tourette-Syndrom
Beim Tourette-Syndrom zeigen Studien, dass Cannabis helfen kann, Tics und unwillkürliche Bewegungen zu reduzieren. Betroffene berichten häufig über eine verbesserte Kontrolle und geringere soziale Belastung. Eine Verordnung sollte hier durch erfahrene Fachärzte erfolgen.
5. Epilepsie
Vor allem bei therapieresistenten Epilepsieformen wie dem Dravet- oder Lennox-Gastaut-Syndrom kann der Wirkstoff Cannabidiol (CBD) Anfälle reduzieren. Ein entsprechendes Fertigarzneimittel mit CBD (Epidyolex®) ist in Deutschland zugelassen und wird häufig in Kombination mit anderen Medikamenten eingesetzt.
6. Angststörungen, Depression, PTBS
Einige Patientinnen und Patienten mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS), generalisierten Angststörungen oder depressiven Symptomen berichten von positiven Effekten durch Cannabis. Die Therapie muss hier individuell erfolgen, da Cannabinoide auch gegenteilige Effekte (z. B. Unruhe) haben können. Eine ärztliche Begleitung mit Erfahrung in Psychiatrie oder Psychosomatik ist entscheidend.
7. Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
Bei Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa kann Cannabis helfen, Entzündungsprozesse zu modulieren, Schmerzen zu lindern und den Appetit zu verbessern. Studien deuten auf eine Reduktion der Krankheitsaktivität hin – besonders bei Patienten, die auf klassische Medikamente schlecht ansprechen.
8. Schlafstörungen
Einige Sorten mit höherem CBD-Anteil können Ein- und Durchschlafprobleme verbessern, da sie entspannend wirken, ohne stark psychoaktiv zu sein. Hier ist jedoch eine genaue ärztliche Auswahl entscheidend, um eine Übermüdung am Tag zu vermeiden.
Formen und Dosierung von medizinischem Cannabis
In Deutschland sind verschiedene Darreichungsformen verfügbar:
- Cannabisblüten zur Inhalation über Verdampfer
- Standardisierte Cannabisextrakte in Tropfenform
- Fertigarzneimittel wie Sativex® oder Dronabinol
Die Dosierung erfolgt individuell und wird vom Arzt oder der Ärztin schrittweise angepasst. Ziel ist stets die niedrigste wirksame Dosis. Eine regelmäßige Verlaufskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Die Behandlung mit medizinischem Cannabis ist durch folgende Gesetze geregelt:
- Cannabis als Medizin-Gesetz (2017): Regelt die Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte.
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Cannabis bleibt ein Betäubungsmittel; Verschreibung nur auf BtM-Rezept.
- Kostenerstattung durch Krankenkassen: Nur nach vorheriger Genehmigung; privat Versicherte zahlen meist direkt.
Apotheken geben Cannabisblüten oder Extrakte in geprüfter Qualität ab. Jede Sorte besitzt ein individuelles THC- und CBD-Profil, das zur jeweiligen Indikation ausgewählt wird.
Telemedizinische Beratung und Cannabis-Verordnung
Dank moderner Telemedizin können Patientinnen und Patienten in Deutschland heute auch online ärztliche Beratung zu medizinischem Cannabis erhalten. Über spezialisierte Plattformen wie MedicGreen.de erfolgt eine sichere, datenschutzkonforme Anamnese, Prüfung der Indikation und – sofern medizinisch geeignet – die Ausstellung eines Cannabisrezepts.
Das spart Zeit, Wege und ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung, besonders für chronisch erkrankte Menschen.
Fazit
Medizinisches Cannabis bietet bei vielen schweren und chronischen Erkrankungen eine wertvolle therapeutische Option. Es kann Schmerzen lindern, Krämpfe reduzieren, Appetit und Stimmung verbessern und Lebensqualität steigern – vorausgesetzt, es wird richtig indiziert, ärztlich begleitet und gesetzeskonform verordnet.
Wer sich über die Möglichkeiten einer Cannabis-Therapie informieren möchte, findet auf MedicGreen.de eine ärztlich geprüfte Online-Beratung und kompetente Begleitung auf dem Weg zur individuellen Therapie.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Untersuchung. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.